4. Genehmigungsplanung
Der Entwurf wird in eine für die Behörden genehmigungsfähige Form gebracht. Sämtliche
Auflagen, Bestimmungen und Vorgaben werden sowohl zeichnerisch als auch rechnerisch
berücksichtigt und erläutert.
5. Ausführungsplanung
Nach den Ausführungsplänen wird gebaut. Sie beinhalten alle notwendigen Informationen für
die Arbeit der unterschiedlichen Gewerke (Handwerker). Wesentliche Details werden gezeichnet.
Die Auflagen werden mit berücksichtigt.
6. Vorbereitung der Vergabe
Für die Auftragsvergabe an die Firmen wird eine Mengenermittlung und eine genaue
Leistungsbeschreibung der tatsächlichen Arbeiten in einer Ausschreibung zusammengefasst.
Hiermit werden Angebote bei unterschiedlichen Firmen eingeholt.
7. Mitwirkung bei der Vergabe
Die Angebote werden dann durch einen Preisspiegel geprüft und bewertet. Der
Landschaftsarchitekt berät den Bauherrn bei der Auftragsvergabe. Danach wird unter
Berücksichtigung der vergebenen Auftragssummen der Kostenanschlag zusammengestellt.